Kosten

Patienten-Informationen.

Kosten und Erstattung

Jeder kann unsere Hilfe in Anspruch nehmen. Die Übernahme der Kosten ist von Ihrem Versicherer abhängig. Patienten, die privat versichert sind oder eine Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen haben, können wählen zwischen:
• einer quartalsweisen Abrechnung der Behandlungen unter Berücksichtigung der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) und des versicherungsspezifischen Tarifes. Dies ist für eine mögliche Erstattung durch die PKV und Zusatzversicherungen sowie die Beihilfe wichtig.
• oder einer Abrechnung wie bei gesetzlich Versicherten (siehe unten).

Bei privat versicherten Patienten erstellen wir eine Rechnung entsprechend den erbrachten Leistungen nach den Ziffern der GebüH. Für die Abrechnung bitten wir Sie, uns Ihren Versicherungstarif mitzuteilen. Eine Gewähr für die Erstattung durch Ihre Versicherung können wir nicht übernehmen.Die PKV-Rechnungen fallen im Schnitt 20% höher aus als die von Selbstzahlern.

Bei gesetzlich versicherten Patienten bzw. Selbstzahlern werden Behandlungen mit einer Abrechnungsziffer abgerechnet.

Die erste Behandlung von Gesetzlich versicherte Patienten rechnen wir mit einem Betrag von ca. 110€ ab. Folgebehandlungen nach einer Behandlungspause von mehr als zwei Jahren werden abhängig vom Zeitaufwand ebenfalls mit bis zu 110€ berechnet.

Chiropraktische Folgebehandlung rechnen wir bis zum 29.12.2023 mit ca. 65€, osteopathische Folgebehandlungen bis zum 29.12.2023 mit ca. 90€ ab.

Ab dem 02.01.2024 berechnen wir bei gesetzlich versicherten Patienten ohne Zusatzversicherung für Heilpraktiker, sowie Selbstzahlern ca. 70€ für eine chiropraktische und ca. 95€ für eine osteopathische Folgebehanldungen.

Termine, die direkt abgerechnet werden, können Sie in bar oder mit EC-Karte begleichen. .

Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH), somit werden die Kosten für Privat- und Zusatzversicherte meist übernommen. Falls Sie die Kosten nicht erstattet bekommen, können Sie diese, wenn Sie die Voraussetzungen des §33 EstG für „Außergewöhnliche Belastungen“ erfüllen, im Rahmen der Einkommensteuererklärung geltend machen.

Wir sind bemüht, gute Kontakte mit den Versicherern zu pflegen und stellen Ihnen gerne ein Anschreiben an den Versicherer mit Qualifikationsnachweisen zur Verfügung. Erfahrungsgemäß hängt die Erstattung der Kosten bei gesetzlich versicherten Patienten von der Krankenkasse ab.

Bei Fragen zu Ihrer Versicherung möchten wir Sie bitten, Ihren Versicherer direkt zu kontaktieren.

Wir stellen Ihnen eine kostenfreie Terminerinnerung via E-Mail zur Verfügung. Die bei uns gebuchten Termine sind für Sie reserviert. Wenn Sie daher einen Termin nicht 24 Stunden vor Ihrer vereinbarten Behandlungszeit absagen, behalten wir uns vor, diesen wie folgt in Rechnung zu stellen:

Erster nicht abgesagter Termin: 50 €
Zweiter und weitere vergessene Termine: 100 % des Behandlungsbetrags