Patienten-Informationen.
Kosten
Kosten und Erstattung
Jeder kann unsere Hilfe in Anspruch nehmen. Die Übernahme der Kosten ist von Ihrem Versicherer abhängig.
Bei privat versicherten Patienten sowie Patienten mit Beihilfe oder einer Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen rechnen wir unsere Leistungen nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) ab, in der Regel zum jeweiligen Höchstsatz; bei der Rechnungsstellung berücksichtigen wir Ihre Versicherungsart soweit wie möglich. Für die Abrechnung bitten wir Sie, uns Ihren Versicherungstarif mitzuteilen. Die maßgeblichen Sätze erhalten Sie mit dem Honorarverzeichnis als Anlage zum Behandlungsvertrag. Eine Gewähr für die Erstattung durch Ihre Versicherung können wir nicht übernehmen.
Bei Selbstzahlern (einschließlich gesetzlich Versicherter ohne Zusatzversicherung) rechnen wir in der Regel folgende Pauschalbeträge ab:
• Ersttermin zwischen 120–140 €
• Chiropraktische Folgebehandlung zwischen 75–85 €
• Osteopathische Folgebehandlung zwischen 100–115 €
Der genaue Betrag richtet sich nach den im Einzelfall erbrachten Leistungen. Eigene Kindersätze bestehen nicht; für Kinder und Erwachsene gelten dieselben Sätze.
Nach einer Behandlungspause von mehr als zwei Jahren kann sich Ihre gesundheitliche Situation verändert haben. In diesem Fall nehmen wir Sie nach Rücksprache in der Regel wieder als Neupatient auf: Es findet dann erneut ein Ersttermin mit ausführlicher Anamnese und Untersuchung statt, der entsprechend berechnet wird. Sprechen Sie uns gerne an — wir klären gemeinsam, welcher Termin für Sie der richtige ist.
Heilkundliche Leistungen sind nach § 4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerfrei. Termine, die direkt abgerechnet werden, können Sie in bar oder mit EC-Karte begleichen.
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Private Krankenversicherungen, Zusatzversicherungen und Beihilfe erstatten tarifabhängig; einzelne Sätze können über den erstattungs- bzw. beihilfefähigen Höchstbeträgen liegen. Differenzen zwischen Erstattung und Rechnungsbetrag tragen Sie als Eigenanteil. Gesetzliche Krankenkassen erstatten unsere Leistungen, bis auf einzelne Satzungsleistungen, nicht.
Bitte klären Sie die Erstattung möglichst vor Behandlungsbeginn — verbindliche Auskünfte erteilt nur Ihr Kostenträger. Wir sind bemüht, gute Kontakte mit den Versicherern zu pflegen, und stellen Ihnen gerne ein Anschreiben an den Versicherer mit Qualifikationsnachweisen zur Verfügung.
Falls Sie Kosten nicht erstattet bekommen, können Sie diese unter den Voraussetzungen des § 33 EStG („außergewöhnliche Belastungen“) gegebenenfalls im Rahmen der Einkommensteuererklärung geltend machen; bitte klären Sie dies mit Ihrer steuerlichen Beratung.
Ihre Rechnung stellen wir Ihnen datenschutzkonform über einen gesicherten Abruflink mit Zwei-Faktor-Authentifizierung bereit (Benachrichtigung per E-Mail, Freischaltcode per SMS); auf Wunsch versenden wir Rechnungen per Post.
Wir stellen Ihnen eine kostenfreie Terminerinnerung via E-Mail zur Verfügung. Die bei uns gebuchten Termine sind verbindlich und ausschließlich für Sie reserviert.
Bitte sagen Sie einen Termin spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Beginn ab — auch am Wochenende, am einfachsten über den Stornierungslink in Ihrer Terminbestätigung, alternativ per E-Mail an info@chiroco.de oder telefonisch unter 0711 91206010 (außerhalb der Öffnungszeiten auf den Anrufbeantworter). Maßgeblich ist der Zugang der Absage bei uns.
Bei späterer Absage oder unangekündigtem Nichterscheinen berechnen wir folgendes pauschaliertes Ausfallhonorar:
Terminausfall Ersttermin/Neupatient: 60 €
Terminausfall Folgebehandlung Osteopathie: 50 €
Terminausfall Folgebehandlung Chiropraktik: 40 €
Bitte erscheinen Sie pünktlich: Bei einer Verspätung von mehr als 10 Minuten besteht kein Anspruch auf eine vollständige Behandlung; ist eine fachgerechte Behandlung in der verbleibenden Zeit nicht mehr möglich, gilt der Termin als nicht wahrgenommen und wir berechnen das jeweilige Ausfallhonorar.
Das Ausfallhonorar entfällt, wenn der Termin kurzfristig anderweitig vergeben werden konnte; in begründeten Härtefällen (z. B. medizinischer Notfall) verzichten wir auf die Berechnung. Ihnen bleibt der Nachweis gestattet, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer wirtschaftlicher Nachteil entstanden ist. Das Ausfallhonorar deckt nur die durch den Ausfall entstandenen Kosten und wird von gesetzlicher Krankenkasse, PKV und Beihilfe nicht erstattet.
